Entscheidungskompetenzen für Behördenmitarbeiter !!!

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Vor einiger Zeit bin ich auf einen Artikel auf der Seite gegen-hartz.de aufmerksam gemacht worden. Hier geht es darum, dass ehemalige Leistungsempfänger von Behörden Mahnungen erhalten, in denen es um zu viel gezahlte Cent-Beträge geht.

Eine Erkenntnis des Artikels lautet

So wurden beispielsweise 72 Millionen Euro nur dafür verwendet, um rund 30 Millionen Euro Überzahlungen per Mahnverfahren wieder einzuholen.

Die Linke fordert

Daher fordert ihre Partei die Einführung einer Bagatellgrenze zwischen 50 und 100 Euro.

Ich frage mich dabei dann eher: Warum muss man sowas auf Bundesebene festlegen. Kann jeder Beamte nicht für sich die Entscheidung tragen: Das zu verfolgen lohnt nicht? Oder zumindest jede Behörde? Ganz im Ernst?

Und es scheint mir doch häufig so zu sein, dass vieles einfach mal auf menschlicher Ebene gelöst werden könnte. Ein großer Kritik-Punkt an HartzIV sind ja die Sanktionen die verhängt werden können, wenn jemand sich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stellt. Auch hier muss es doch möglich sein, das Beamte erkennt: Der Mensch sperrt sich nicht, der Mensch ist einfach nicht fähig ins Berufsleben zu gehen. Oder … dass die Person keine Arbeit bekommt, liegt mit Sicherheit nicht am fehlenden Willen und dann eben keine Sanktionen verhängt.

Fazit: ich fordere die Förderung der Entscheidungskompetenzen der Mitarbeiter*innen in den deutschen Amtsstuben.


2 Antworten zu „Entscheidungskompetenzen für Behördenmitarbeiter !!!“

  1. Avatar von Sven

    Wenn wir einmal davon ausgehen, dass das, was wir unter Erwerbsarbeit zusammenfasse, nur im geringen Maße etwas ist, was sinnstiftend ist, sollten wir eventuell sogar über das Recht auf Faulheit nachdenken. Dann würden wir über Sanktionen gar nicht nachdenken müssen, weil es die nicht gäbe. Aber ist ein anderes Thema.

    Entscheidungskompetenz, die nicht durch Bundes- oder Landesrecht gedeckt ist, wird bei Beamt*innen halt schwierig, da sie im schlimmsten Fall dann eben auch die Konsequenzen tragen müssten, wenn der Arbeitgeber (Staat) damit nicht einverstanden ist. Ich vermute, dass es durchaus Beamt*innen gibt, die da an die Grenze des Machbaren gehen, aber – um wieder zu den Sanktionen und Co. zurückzukommen – da gibt es ja auch eine andere Ebene. Es gibt ja durchaus Bearbeiter*innen (sind ja nicht alles Beamte), die nur Gründe suchen, um die Kund*innen sanktionieren. Dieses Repressionssystem ist ja auch durchaus so gewollt, macht es erst den Niedriglohnsektor in der heutigen Form denkbar.

    Hach, sorry, ich lenke schon wieder vom eigentlichen Thema ab, deswegen höre ich hier jetzt auf 😉 …

    1. Avatar von alphathiel
      alphathiel

      Und damit denkst du genauso kompliziert wie die Entscheidungsträger unser Ämter. Aber du hast ja aufgehört … dann bin ich auch still.